Aus für Einweg-Vapes: Was sich ab Jahresende in Österreich ändert

Bunte Einweg-E-Zigaretten verschwinden aus den Regalen: Nach der Novelle des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes dürfen Restbestände in Österreich nur noch bis 31. Dezember 2026 an Konsumentinnen und Konsumenten verkauft werden. Auch Nikotinbeutel werden strenger geregelt, und auf Spielplätzen ist das Wegwerfen von Tschick bereits verboten. Was die neuen Regeln bedeuten und wo es Unterstützung beim Rauchstopp gibt.

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Aus für Einweg-Vapes: Was sich ab Jahresende in Österreich ändert
Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste auf einen Blick

FrageAntwort
Was wird verboten?Einweg-E-Zigaretten – mit und ohne Nikotin
Ab wann?Die Novelle gilt seit 20. August 2026; Restbestände dürfen nur noch bis 31. Dezember 2026 an Kundinnen und Kunden verkauft werden
Was gilt als Einweg-Vape?Jede E-Zigarette, die nicht nachfüllbar oder nicht nachladbar ist
Was ist weiter erlaubt?Nachfüllbare bzw. nachladbare E-Zigaretten, Tanks und Einwegkartuschen zum Nachladen
NikotinbeutelMindestens 15 Stück pro Packung, neue Warnhinweise, Verkauf erst ab 18
SpielplätzeWegwerfen von Tschick und Nikotinprodukten verboten – bis 500 €, im Wiederholungsfall bis 2.000 € Strafe
RechtsgrundlageBGBl. I Nr. 68/2026, beschlossen vom Nationalrat am 7. Juli 2026

Was der Nationalrat beschlossen hat

Der Nationalrat hat die Novelle am 7. Juli 2026 mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen beschlossen, der Bundesrat folgte am 16. Juli. Kundgemacht wurde das Gesetz am 29. Juli 2026, in Kraft getreten ist es mit 20. August 2026. Zuständig ist das Sozial- und Gesundheitsministerium.

Kernstück ist das Verbot von Einweg-E-Zigaretten. Das Gesetz definiert sie klar: Eine E-Zigarette ist ein Einwegprodukt, wenn sie nicht nachfüllbar oder nicht nachladbar ist. Das Verbot betrifft ausdrücklich auch nikotinfreie Geräte – also auch die oft als „harmlos" beworbenen Vapes mit reinem Fruchtaroma.

Damit der Handel seine Lager räumen kann, gibt es Übergangsfristen: Hersteller und Großhandel durften Einweg-Vapes nur noch bis 31. August 2026 an Geschäfte liefern. Die Geschäfte selbst dürfen Restbestände längstens bis 31. Dezember 2026 an Konsumentinnen und Konsumenten abgeben. Ab dem Jahreswechsel ist damit Schluss.

Warum das Verbot kommt

Begründet wird die Novelle vor allem mit Jugendschutz und Umweltproblemen. Laut Parlamentskorrespondenz haben rund 25 Prozent der 15- bis 24-Jährigen in Österreich schon einmal E-Zigaretten probiert. Abgeordnete mehrerer Parteien verwiesen in der Debatte darauf, dass die Produkte bunt aussehen und nach Früchten schmecken – und damit gerade junge Menschen ansprechen, obwohl sie Nikotin enthalten. Gesundheits-Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig bezeichnete die Maßnahmen als großen Schritt für den Jugendschutz.

Ein weiteres Argument: In Einweg-Vapes stecken Lithium-Akkus, die nach wenigen Tagen im Müll landen. Laut Parlament verursachen sie Spontanbrände in der Abfallwirtschaft.

Auch Unfälle mit Kindern spielen eine Rolle: Der Parlamentskorrespondenz zufolge betreffen 58 Prozent der Fälle von Nikotinvergiftungen Kinder unter vier Jahren – etwa wenn Kleinkinder Liquids, Nikotinbeutel oder Tschickstummel in den Mund nehmen.

Neue Regeln für Nikotinbeutel

Nikotinbeutel („Pouches") sind besonders bei Jugendlichen beliebt. Sie werden jetzt ausdrücklich als „verwandte Erzeugnisse" in das Tabakgesetz aufgenommen. Das bedeutet:

  • Verkauf erst ab 18: Das Gesetz verbietet den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen an Personen unter 18 Jahren.
  • Mindestens 15 Stück pro Packung: Kleine, billige Probierpackungen soll es nicht mehr geben.
  • Neue Warnhinweise: Auf der Packung muss stehen, dass das Produkt Nikotin enthält, „einen Stoff, der sehr stark abhängig macht", und dass es nicht für Kinder und Jugendliche bestimmt ist.
  • Warnhinweise auch in der Werbung: Ab 31. Dezember 2026 muss Werbung für Nikotinbeutel einen gut lesbaren Warnhinweis enthalten.
  • Übergangsfrist: Ältere Packungen, die die neuen Vorgaben nicht erfüllen, dürfen noch bis 30. Juni 2027 an Endkundinnen und Endkunden verkauft werden.

Erfasst sind auch nikotinfreie Produkte, die häufig aufputschende Stoffe wie Koffein oder Guarana enthalten.

Spielplätze: Tschick gehört nicht in den Sand

Seit 20. August 2026 ist es auf öffentlichen Spielplätzen im Freien verboten, Tabakerzeugnisse und verwandte Produkte samt Zubehör wegzuwerfen – also Zigarettenstummel ebenso wie gebrauchte Nikotinbeutel oder Vapes. Das Verbot muss vor Ort gut sichtbar gekennzeichnet sein. Wer sich nicht daran hält, riskiert bis zu 500 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 2.000 Euro. Ein generelles Rauchverbot auf Spielplätzen sieht das Gesetz allerdings nicht vor – das wurde in der Parlamentsdebatte von den Grünen kritisiert.

Was das für Ihre Gesundheit bedeutet

Österreich gilt seit Jahren als Land mit vielen Raucherinnen und Rauchern: Laut der Gesundheitsbefragung der Statistik Austria (2019) rauchten 20,6 Prozent der Menschen ab 15 Jahren täglich. E-Zigaretten und Nikotinbeutel werden oft als „gesündere" Alternative wahrgenommen. Doch auch sie liefern Nikotin – und Nikotin macht abhängig. Das Rauchfrei Telefon weist darauf hin, dass E-Zigaretten keine Ausstiegshilfe sind, weil sie die Nikotinabhängigkeit aufrechterhalten.

Wer bisher zu Einweg-Vapes gegriffen hat, steht jetzt vor einer Entscheidung: auf ein nachfüllbares Gerät umsteigen – oder die Gelegenheit nutzen, ganz aufzuhören. Der Jahreswechsel ist dafür ein guter Zeitpunkt.

Tipps für den Umstieg in ein rauchfreies Leben

  • Professionelle Hilfe nutzen: Das Rauchfrei Telefon unter 0800 810 013 berät kostenlos, Montag bis Freitag von 10 bis 18 Uhr – auch Jugendliche und Schwangere. Ergänzend gibt es Kurse der Österreichischen Gesundheitskasse.
  • Mit der Hausärztin oder dem Hausarzt sprechen: Nikotinersatzprodukte oder Medikamente können den Entzug erleichtern; Ihre Ordination berät, was für Sie passt.
  • Auslöser erkennen: Pause, Kaffee, Fortgehen – wer seine typischen Situationen kennt, kann Alternativen planen, etwa einen kurzen Spaziergang oder ein Glas Wasser.
  • Alte Geräte richtig entsorgen: Einweg-Vapes enthalten Akkus und gehören nicht in den Restmüll, sondern zur Sammelstelle für Elektroaltgeräte bzw. Batterien, etwa ins Altstoffsammelzentrum Ihrer Gemeinde.
  • Kinder schützen: Liquids, Nikotinbeutel und Stummel immer außer Reichweite von Kleinkindern aufbewahren. Bei Verdacht auf eine Vergiftung hilft die Vergiftungsinformationszentrale bzw. im Notfall die Rettung unter 144.

Fazit

Mit dem Aus für Einweg-E-Zigaretten setzt Österreich ein klares Signal für den Jugendschutz und gegen Elektroschrott. Bis 31. Dezember 2026 dürfen Restbestände noch verkauft werden, danach sind die bunten Wegwerf-Vapes Geschichte. Für alle, die ohnehin aufhören wollten, ist das ein guter Anlass. Unterstützung beim Rauchstopp bekommen Sie bei Hausarztordinationen, Lungenfachärztinnen und -ärzten, Gesundheitspsychologinnen und -psychologen sowie Apotheken in Ihrer Nähe – zu finden in unserem Verzeichnis.


Foto von Pavel Danilyuk.

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